Förderung durch die EU
In der Europäischen Union wurden Produktionsziele festgelegt, die allerdings im Zusammenhang mit Nahrungsmittelkrisen und ungenügenden Ökobilanzen von biogenen Treibstoffen umstritten sind. Im Jahr 2010 sollen 5.75 Prozent der Treibstoffe aus erneuerbaren Energien stammen (gemäss Europäische Richtlinie zur Förderung von Biokraftstoffen 2003/30/EC).
Bis 2020 soll der Anteil auf 10 Prozent erhöht werden. Dieses Ziel ist im Energie- und Klimawandelpaket der Europäischen Kommission festgehalten und wurde im März 2007 von den Staats- und Regierungschefs der EU bestätigt.
Konkrete Schritte zur Erhöhung des Marktanteils von biogenen Treibstoffen in den einzelnen Mitgliedstaaten werden in der EU-Strategie für Biokraftstoffe vorgeschlagen.
Diese Strategie umfasst sieben politische Schwerpunkte. Beispielsweise soll die Nachfrage nach biogenen Treibstoffen durch nationale Quoten oder steuerliche Anreize gefördert werden. Solche Massnahmen sind in verschiedenen Ländern der EU eingeführt worden:
Deutschland führte gesetzliche Vorschriften über die Beimischung von biogenen Treibstoffen zu herkömmlichen Treibstoffen ein. Seit 2007 sollen 4,4 % Biodiesel bzw. 2 % Bioethanol dem herkömmlichen Diesel bzw. Benzin beigemischt werden. Es liegt nun ein Entwurf einer Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung vor, der wohl auch Einfluss auf biogene Treibstoffe haben wird.
In Italien wurde Quoten von je 1 % festgelegt. In Irland sollen 200 Millionen Euro für Steuerbefreiungen für Biokraftstoffe eingesetzt werden. Insgesamt gelten in mindestens acht EU-Ländern Steuerbefreiungen für biogene Treibstoffe (z.B. Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Spanien, Schweden und Großbritannien).
In folgender Abbildung ein Überblick der Fortschritte in der Förderung von biogenen Kraftstoffen der Europäischen Mitgliedsstaaten.
