Politik und Recht

Das Prinzip Teller-Trog-Tank
In der Schweiz gilt der Grundsatz, dass Pflanzen zuerst als Nahrungsmittel, dann als Futtermittel und erst zuletzt als Treibstoff verwendet werden sollen. Unter den derzeitigen Förderbedingungen erscheint es unwahrscheinlich, dass die ackerbaubasierte Produktion von biogenen Treibstoffen künftig eine wichtige Rolle in der Schweiz spielen wird. Im Vordergrund stehen biogene Treibstoffe, welche aus Abfallprodukten, Zellulose und Gülle gewonnen werden.

Wie im Positionspapier des Bundesamtes für Energie festgehalten wird, hat grundsätzlich eine möglichst sparsame und rationelle Nutzung der Energie Priorität. In der Biomasse-Strategie des Bundes ist die Priorität der Nahrungsmittelproduktion vor der energetischen Nutzung von Biomasse festgehalten. Zudem hält das Bundesamt für Energie weiterhin am Prinzip fest, dass die energetische Nutzung von Biomasse weder im Inland noch im Ausland zu direkten oder indirekten Verdrängungseffekten bei der Nahrungsmittelproduktion oder der Biodiversität führen darf.

Die Schweiz hat in der Erarbeitung von sozialen und ökologischen Kriterien für nachhaltige biogene Treibstoffe eine internationale Vorreiterrolle eingenommen. Hierfür wurde der Roundtable on sustainable biofuels eingerichtet.

Mineralölsteuerbefreiung
Biogene Treibstoffe sind seit dem 1. Juli 2008 steuerfrei, sofern sie ökologischen und sozialen Mindestanforderungen genügen.

  • Als ökologische Mindestanforderungen gelten Kriterien bezüglich CO2-Reduktion (40 Prozent im Vergleich mit fossilem Benzin), Umweltbelastung und Erhalt des Regenwaldes sowie der Biodiversität.
  • Als soziale Mindestanforderungen gelten grundsätzlich die Vorgaben der sozialen Gesetzgebung bei Anbau und Produktion biogener Treibstoffe, zumindest aber die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation.

Die verwendeten Rohstoffe sind entscheidend dafür, ob die Mindestanforderungen erfüllt werden:

  • Treibstoffe aus Abfällen oder Rückständen aus land- und forstwirtschaftlicher Produktion gelten als ökologisch unbedenklich und erhalten die Steuererleichterung ohne Nachweis der positiven ökologischen Gesamtbilanz.
  • Treibstoffe aus Raps oder Zuckerrohr erhalten die Steuererleichterung nur, wenn im Einzelfall der Nachweis einer positiven ökologischen Gesamtbilanz erbracht wird.
  • Treibstoffe aus Palmöl, Soja oder Getreide erhalten in der Regel keine Steuererleichterung. Der Anbau dieser Rohstoffe gilt als Bedrohung für Regenwälder und Biodiversität.
 (vgl. auch Treibstoffökobilanz-Verordnung vom 3. April 2009, TrÖbiV).